Kein gewerblicher Waffenhandel: Sammeln im Vordergrund
Das LG sah es als erwiesen an, dass der 41-Jährige 2015 und 2020 unter anderem Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, besessen hat. Eine Erlaubnis dafür hatte er nicht. Einen gewerblichen Handel mit den Waffen sah das Gericht nicht. Es sei dem Angeklagten im Wesentlichen nicht ums Geschäft, sondern ums Sammeln gegangen.
Keine Bewährung: Verteidiger kündigt Revision an
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Er kündigte nach der Urteilsverkündung an, Revision einlegen zu wollen.
Angeklagter umfassend geständig
Der Angeklagte aus einem kleinen Dorf in Nordfriesland hatte die Taten am ersten Verhandlungstag umfassend eingeräumt und mit seiner Faszination für Waffen und dem Reiz des Verbotenen begründet.
Sprengstoff, Granaten und Maschinengewehre sichergestellt
Insgesamt wurden mehrere Hundert Kilogramm Sprengstoff, diverse Granaten, Panzerfäuste, Maschinengewehre und -pistolen, Revolver, Repetiergewehre sowie Tausende Schuss Munition sichergestellt. Beamte des Bundeskriminalamtes waren 2015 durch Zufall auf die Spur des Mannes gelangt. Auch der Fund im Februar 2020 war eine Zufallsentdeckung.