Die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP), Ersatzfreiheitsstrafen für unbezahlte Geldbußen zu verkürzen, stoßen im Bundestag auf Vorbehalte. Die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs, der eine Halbierung der Haftzeit vorsieht, wird von CDU/CSU und AfD bezweifelt. Teilen der Ampel-Koalition und den Linken geht die Reform dagegen nicht weit genug.
Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll nicht mehr so lange ins Gefängnis müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet. Er sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe künftig nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also halbiert. Die Höhe des Tagessatzes orientiert sich grundsätzlich am Einkommen des Beschuldigten.
Mehr lesenBundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Kritik aus der Opposition und den Ländern zurückgewiesen, die eine rasche Einigung auf einen neuen "Pakt für den Rechtsstaat" einfordern. Er sei bereit, mit den Ländern über eine weitere Förderung der Landesjustiz durch Bundesmittel zu sprechen, aber: "das Geld muss zusätzlich investiert werden, es muss in der Justiz bleiben und dazu beitragen, dass wir eine modernere digitale Justiz bekommen", betonte Buschmann während Beratung über den Etat seines Ministeriums.
Mehr lesenWer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, soll nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) künftig nicht mehr so viel Zeit ersatzweise hinter Gittern verbringen müssen. Ein Entwurf aus seinem Haus, der am 05.07.2022 zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt wurde, sieht vor, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr einem, sondern zwei sogenannten Tagessätzen entsprechen soll. Die Zeit hinter Gittern würde dadurch also kürzer. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) geht noch weiter und fordert die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen.
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