Bundestag halbiert Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen

Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss dafür nicht mehr so lange ins Gefängnis wie bisher. Der Bundestag hat die Dauer von Ersatzfreiheitsstrafen gestern halbiert. Der FDP-Abgeordnete Philipp Hartewig erklärte die Reform damit, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe deutlich mehr in das Leben eines Menschen eingreife als eine Geldstrafe. Bisher orientierte sich die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe an der Zahl der Tagessätze, zu denen der Betroffene verurteilt worden war.

Hinweis auf soziale Arbeit als Alternative zu Haft

Durch die jetzt beschlossene Halbierung drohen jedoch etwa bei einer Verurteilung zu 50 Tagessätzen nur noch 25 Tage Haft. Betroffene müssen darüber hinaus in Zukunft ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sprach vor diesem Hintergrund von einer historischen Reform: "Wir machen für Betroffene von Ersatzfreiheitsstrafen die Chance greifbarer, die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe etwa durch Ableistung gemeinnütziger Arbeit abzuwenden."

Strafschärfung bei geschlechtsspezifischen Tatmotiven 

Mit der Gesetzesänderung werden ferner die Voraussetzungen verschärft, unter denen drogen- oder alkoholabhängige Straftäter ihre Haft statt im Gefängnis in einer Entzugseinrichtung oder einem psychiatrischen Krankenhaus absitzen können. Die Zahl der Häftlinge, die in einer solchen Einrichtung untergebracht wurden, war nach Regierungsangaben in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, was vielerorts zu massiven Überbelegungen geführt habe. Außerdem wird der Katalog der Beweggründe, die sich strafschärfend auswirken können, um geschlechtsspezifische und queerfeindliche Tatmotive erweitert.

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2023 (dpa).