Mittwoch, 23.11.2022
Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei Suizidgefahr

Äußert ein psychisch kranker Mieter für den Fall einer Räumung eine konkrete Suizidabsicht, muss das Mietverhältnis bei Fehlen zumutbarer Alternativen auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden. Dabei ist laut Bundesgerichtshof im Einzelfall zu klären, ob sich die Folgen eines Umzugs durch familiäre oder ärztliche Hilfe mindern lassen. Lehne der Mieter eine Therapie mangels krankheitsbedingter Einsichtsfähigkeit oder eine Ersatzwohnung ab, führe dies aber nicht zwangsweise zur Ablehnung eines Härtefalls.

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Mittwoch, 28.9.2022
Verschlimmerung einer Krankheit als Härtegrund im Eigenbedarfsfall

Verneint ein Gericht das Vorliegen von Härtegründen, ohne dabei ein erhebliches Beweisangebot einer Partei zu berücksichtigen, liegt darin ein Gehörsverstoß. Erscheint die Gefahr einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation eines (schwer) erkrankten Mieters durch einen Umzug möglich, muss der Sachverhalt laut Bundesgerichtshof sorgfältig aufgeklärt werden – falls erforderlich durch ein zweites Sachverständigengutachten.

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Freitag, 19.3.2021
Hohes Alter allein kein Härtefall – Herausgabe einer Mietwohnung

Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. Dem Bundesgerichtshof zufolge müssen bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen.

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Donnerstag, 28.1.2021
Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung eines Au-pair
Die Unterbringung eines Au-pair in der nahegelegenen Wohnung kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen. Dies zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht München. Der Vermieter hatte nachvollziehbar dargelegt, dass in der von seiner Familie bewohnten Wohnung kein Platz für das Au-pair sei. Die Mieterin hatte zu einer von ihr behaupteten Krankheit dagegen nicht substantiiert vorgetragen und sich auch nur unzureichend um Ersatzwohnraum bemüht. Mehr lesen