Donnerstag, 28.1.2021
Eigenbedarfskündigung zur Unterbringung eines Au-pair
Die Unterbringung eines Au-pair in der nahegelegenen Wohnung kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs rechtfertigen. Dies zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht München. Der Vermieter hatte nachvollziehbar dargelegt, dass in der von seiner Familie bewohnten Wohnung kein Platz für das Au-pair sei. Die Mieterin hatte zu einer von ihr behaupteten Krankheit dagegen nicht substantiiert vorgetragen und sich auch nur unzureichend um Ersatzwohnraum bemüht. Mehr lesen