Dienstag, 16.5.2023
Corona-Schließung von Fitnessstudios in Sachsen war rechtswidrig

Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 hatte laut Bundesverwaltungsgericht im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war dagegen unvereinbar mit dem Gleichheitssatz.

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Gastro-Schließungen in zweiter Corona-Welle waren rechtmäßig

Die Schließung saarländischer Gastronomiebetriebe während der "zweiten Corona-Welle" Ende Oktober 2020 durfte auf die infektionsschutzrechtliche Generalklausel gestützt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Verfahren entschieden, die Sachen für weitergehende Feststellungen aber an die Tatsachengerichte zurückverwiesen.

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Donnerstag, 11.5.2023
Staat haftet Friseuren nicht für Einnahmeausfälle wegen Corona-Schließungen

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 durch die vorübergehende landesweite Schließung von Friseurbetrieben im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass auch der Staat finanziell nicht unbegrenzt leistungsfähig ist. Er dürfe sich daher in Pandemiezeiten auf den Schutz der Bevölkerung fokussieren. Dies sei Gewerbetreibenden – auch vor dem Hintergrund des grundsätzlich von ihnen zu tragenden Unternehmerrisikos – zumutbar.

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