Donnerstag, 11.5.2023
Staat haftet Friseuren nicht für Einnahmeausfälle wegen Corona-Schließungen

Der Staat haftet nicht für Einnahmeausfälle, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 durch die vorübergehende landesweite Schließung von Friseurbetrieben im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind. Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass auch der Staat finanziell nicht unbegrenzt leistungsfähig ist. Er dürfe sich daher in Pandemiezeiten auf den Schutz der Bevölkerung fokussieren. Dies sei Gewerbetreibenden – auch vor dem Hintergrund des grundsätzlich von ihnen zu tragenden Unternehmerrisikos – zumutbar.

Mehr lesen