Donnerstag, 7.1.2021
Briefporto-Erhöhung 2019 voraussichtlich rechtswidrig

Die Genehmigung eines höheren Briefportos der Deutschen Post im Jahr 2019 ist voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 04.01.2021 in einem Eilverfahren entschieden. Für die verwendete Berechnungsmethode gebe es im Postgesetz keine Rechtsgrundlage. Für die Verbraucher ändert sich nichts, für sie bleibt das Porto gleich.

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Dienstag, 16.6.2020
Bundesnetzagentur hält aktuelles Briefporto für rechtswidrig

Das aktuell geltende Briefporto von 80 Cent dürfte nach Einschätzung der Bundesnetzagentur gerichtlich als rechtswidrig eingestuft werden. Nach einem ähnlichen Urteil über eine frühere Portoerhöhung sprächen “gute Gründe dafür, dass auch die Klage gegen die derzeit geltenden Porti für den Kläger Erfolg haben dürfte“, heißt es in einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat. Zuvor berichtete die “Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 16.06.2020.

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Donnerstag, 28.5.2020
Portoerhöhung für Standardbriefe im Jahr 2016 war rechtswidrig

Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 Euro auf 0,70 Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur hätte der Deutschen Post AG die beantragten Erhöhungen nicht anhand einer Vergleichsmarktbetrachtung genehmigen dürfen, weil es an der Ermächtigungsgrundlage für die zugrunde gelegte Verordnung gefehlt habe, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 27.05.2020.

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