Donnerstag, 28.5.2020
Portoerhöhung für Standardbriefe im Jahr 2016 war rechtswidrig

Die Erhöhung des Entgelts für die Beförderung von Standardbriefen von 0,62 Euro auf 0,70 Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 war rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur hätte der Deutschen Post AG die beantragten Erhöhungen nicht anhand einer Vergleichsmarktbetrachtung genehmigen dürfen, weil es an der Ermächtigungsgrundlage für die zugrunde gelegte Verordnung gefehlt habe, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 27.05.2020.

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