Bundesnetzagentur hält aktuelles Briefporto für rechtswidrig

Das aktuell geltende Briefporto von 80 Cent dürfte nach Einschätzung der Bundesnetzagentur gerichtlich als rechtswidrig eingestuft werden. Nach einem ähnlichen Urteil über eine frühere Portoerhöhung sprächen “gute Gründe dafür, dass auch die Klage gegen die derzeit geltenden Porti für den Kläger Erfolg haben dürfte“, heißt es in einem Bericht der Bundesnetzagentur an ihren Beirat. Zuvor berichtete die “Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 16.06.2020.

BVerwG beanstandete bereits Briefporto des Jahres 2016

Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht der Klage des Paket- und Logistik-Branchenverbands Biek stattgegeben, die sich gegen eine im Jahr 2016 vorgenommene Portoerhöhung richtete. Dieses Urteil hat jedoch kaum praktische Konsequenzen, da Kunden der Post sich nicht nachträglich auf zu viel gezahltes Porto berufen können. Im Fall eines Urteils zum aktuellen Porto wären die Konsequenzen deutlich größer: Die Post könnte von der Bundesnetzagentur angehalten werden, das Briefporto von aktuell 80 Cent zu senken.

Höhe des Briefportos darf sich nicht an Gewinnmargen ausländischer Unternehmen orientieren

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. Diese hatte nach Anordnung der Bundesregierung bei der beklagten Erhöhung erstmalig neue Maßstäbe angelegt: Statt die tatsächlichen Kosten und Gewinne der Post auf dem deutschen Markt zugrunde zu legen, orientierte man sich an Gewinnmargen vergleichbarer Unternehmen in anderen Staaten. Dies sei nicht durch die Verordnungsermächtigung des Postgesetzes gedeckt, argumentierte das Gericht. Für das aktuelle und zuletzt 2018 erhöhte Porto gilt dieselbe Rechtsgrundlage.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2020 (dpa).