Donnerstag, 1.6.2023
200.000 Euro Schmerzensgeld wegen Erblindung nach Ärztefehlern

Das Landgericht Bonn hat einem Mann 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil er durch ärztliche Fehler blind geworden ist. Wie eine Sprecherin des Gerichts am 31.05.2023 mitteilte, müssen zwei Kliniken in Bonn und Euskirchen in Nordrhein-Westfalen die Summe zahlen. Der Kläger hatte ursprünglich 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Wegen des gravierenden Fehlers verdoppelte die Kammer schließlich den Betrag.

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Montag, 3.1.2022
Geringe Anforderungen an Patientenvortrag bei hypothetischer Einwilligung

Beruft sich ein Arzt darauf, dass der Patient auch bei zutreffender Aufklärung in einen Eingriff eingewilligt hätte, trifft ihn die Beweislast selbst dann, wenn der zu Behandelnde vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte. Laut Bundesgerichtshof dürfen dabei an den Vortrag keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Anderenfalls wären diese überspannt.

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Donnerstag, 1.7.2021
Vorhaut vor 18 Jahren entfernt – Kein Schmerzensgeld für Spätfolgen
Ein 24-jähriger Mann, dem als Kind im Alter von fünf Jahren wegen einer diagnostizierten Phimose operativ die Vorhaut entfernt wurde und der darunter heute leidet, kann von dem behandelnden Urologen kein Schmerzensgeld verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Verweis darauf entschieden, dass die im Zeitpunkt der Behandlung (hier: 2003) geltenden Standards maßgeblich seien. Mehr lesen
Mittwoch, 16.6.2021
Arzthaftung bei Nutzung veralteter Dokumentationssoftware

Wird eine ärztliche Behandlung mit einer Software dokumentiert, die nachträgliche Änderungen nicht kenntlich macht, stellt diese Aufzeichnung kein Indiz für den Ablauf der Behandlung dar. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sie lediglich noch einen Aspekt der Beweiswürdigung darstellt, weil inzwischen vorgeschrieben ist, dass jede Ergänzung oder Änderung in der Patientenakte erkennbar sein muss.

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Dienstag, 2.3.2021
50.000 Euro Schmerzensgeld für zu spät erkannte Krebserkrankung

Verstirbt eine 70-jährige Patientin an einer zu spät erkannten Krebserkrankung, sind für die Bemessung des Schmerzensgeldes einerseits ihr Leidensweg, insbesondere die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, maßgeblich, andererseits ihr Alter und ihre familiäre Situation. Beides lasse Rückschlüsse auf die erlittenen Lebensbeeinträchtigungen zu, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das auf dieser Grundlage ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zusprach.

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Donnerstag, 10.9.2020
Abweichen von Operationsanleitung für Einsetzen einer Hüftprothese kein Behandlungsfehler

Ein Patient kann nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil ihm entgegen der Operationsanleitung eine Metall-Hüftprothese in einem steilen Winkel implantiert worden ist. Die Handlungsanweisung einer Operationsanleitung des Herstellers begründe keinen ärztlichen Facharztstandard, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 17.08.2020.

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