Montag, 9.8.2021
Amtsanmaßung auch in Mittäterschaft möglich

Ein Mitglied einer Bande kann sich auch dann der Amtsanmaßung schuldig machen, wenn es das Delikt nicht selbst begangen hat. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit eine Grundsatzentscheidung vom Mai letzten Jahres, wonach die Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt ist.

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Freitag, 23.10.2020
Zurechnung der Amtsanmaßung eines anderen Bandenmitglieds

Wer Mitglied einer Bande ist, die sich als Polizisten ausgibt und vermögende Senioren betrügt, macht sich nicht ohne Weiteres der Amtsanmaßung schuldig. Der Bundesgerichtshof fordert in einem Beschluss vom 09.09.2020 vielmehr einen eigenen Tatbeitrag zur Verwirklichung der Tat.

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Mittwoch, 20.5.2020
Amtsanmaßung ist kein eigenhändiges Delikt

Der Bundesgerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung am 20.05.2020 entschieden, dass ein Mitglied einer Bande sich auch wegen Amtsanmaßung schuldig machen kann, wenn er das Delikt nicht selbst begangen hat. Die Amtsanmaßung könne ihm auch im Rahmen der Mittäterschaft zugerechnet werden.

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