Freitag, 10.11.2023
"Eindeutig missbräuchlich": Patient kriegt keine Entscheidungen mehr vom BGH

Seine Eingaben werden weiterhin geprüft, aber es gibt keine förmlichen Entscheidungen mehr. Das ist die Botschaft des 2. Strafsenats des BGH an einen Patienten, der auf einem Kreuzzug gegen seine Ärztinnen und Ärzte das Bundesgericht immer wieder mit unzulässigen Anträgen behelligt hat.

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Dienstag, 2.5.2023
Eilrechtsschutz für Strafgefangene

Ein Eilantrag eines Gefangenen, der sich gegen die drohende anstaltsinterne Verlegung wehrt, muss zeitgerecht beschieden werden. Das Bundesverfassungsgericht hob einen Beschluss auf, der nach drei Monaten die Erledigung wegen Vollzugs der Verlegung feststellte und den Antrag abwies. Krankheit und Auslastung des Richters ließen die Verfassungsrichter nicht gelten. Effektiver Rechtsschutz bedeute mehr als die bloße Möglichkeit, ein Gericht anzurufen.

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Freitag, 24.6.2022
Kein Eilrechtsschutz nach sieben Monaten – erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Wer einen Eilantrag bei Gericht stellt, kann in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sein, wenn der Antrag nach sieben Monaten noch immer nicht beschieden worden ist. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Gefangenen der JVA Straubing Recht, der die Anstalt erfolglos aufgefordert hatte, die Notrufanlage in den Hafträumen zu reparieren. Er hatte anschließend einstweiligen Rechtsschutz vom Landgericht Regensburg verlangt, das das Verfahren aber sieben Monate lang nicht zu Ende führte.

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Donnerstag, 21.10.2021
Kein effektiver Rechtsschutz bei falscher Auslegung des Antrags

Legt ein Gericht einen ausdrücklichen Antrag auf Haftaufhebung als unzulässige Beschwerde aus, verletzt es den Grundsatz effektiven Rechtsschutzes. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass auch eine Ankündigung des Antragstellers, die "Beschwerde" nach Akteneinsicht zu begründen, diese Verfahrensweise nicht rechtfertigen kann.

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Dienstag, 14.9.2021
Rechtsschutzgarantie durch falsche Auslegung des Antrags verletzt

Ein Richter muss den Verfahrensgegenstand so auslegen, dass er dem Rechtsschutzziel des Antragstellers gerecht wird. Anderenfalls verletzt er nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG. Ein effektiver Rechtsschutz verlange eine umfassende Würdigung des Vortrags, haben die Karlsruher Richter in einem Fall entschieden, in dem sich ein Gefangener dagegen wehrte, dass die JVA einen an ihn gerichteten Brief anhielt.

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