Dienstag, 14.9.2021
Rechtsschutzgarantie durch falsche Auslegung des Antrags verletzt

Ein Richter muss den Verfahrensgegenstand so auslegen, dass er dem Rechtsschutzziel des Antragstellers gerecht wird. Anderenfalls verletzt er nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG. Ein effektiver Rechtsschutz verlange eine umfassende Würdigung des Vortrags, haben die Karlsruher Richter in einem Fall entschieden, in dem sich ein Gefangener dagegen wehrte, dass die JVA einen an ihn gerichteten Brief anhielt.

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