Wer einen Eilantrag bei Gericht stellt, kann in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sein, wenn der Antrag nach sieben Monaten noch immer nicht beschieden worden ist. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Gefangenen der JVA Straubing Recht, der die Anstalt erfolglos aufgefordert hatte, die Notrufanlage in den Hafträumen zu reparieren. Er hatte anschließend einstweiligen Rechtsschutz vom Landgericht Regensburg verlangt, das das Verfahren aber sieben Monate lang nicht zu Ende führte.
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