Donnerstag, 13.6.2024
Nach bewilligter PKH: Rechtsmittel muss auch eingelegt werden

Erhält ein Anwalt Prozesskostenhilfe (PKH) für die Berufung seines Klienten, muss er sie anschließend auch einlegen. Darauf musste das OLG ihn, so der BGH, nicht gesondert hinweisen. Die Rechtslage zur zweiwöchigen Frist hätte dem Juristen geläufig sein müssen.

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Montag, 25.9.2023
PKH: Gericht muss Anwalt nicht auf seine Schludrigkeit hinweisen

Ein Anwalt muss selbst überprüfen, ob die vom Mandanten eingereichten Unterlagen alle vom Gericht explizit angeforderten Dokumente umfassen. Laut LAG Schleswig-Holstein muss das Gericht trotz seiner Bitte um Hinweis nicht nochmals auf fehlende Dokumente hinweisen.

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Freitag, 28.10.2022
Kurze Frist für Einlegung des Rechtsmittels nach PKH-Gewährung

Die Wiedereinsetzung im Verfahren vor den Finanzgerichten setzt voraus, dass die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Prozesskostenhilfebeschlusses vom Anwalt nachgeholt wird. Dies gilt ungeachtet dessen, dass der unbemittelten Partei für die Nachholung einer Begründung sogar eine Frist von zwei Monaten zugestanden wird, wie der Bundesfinanzhof betonte.

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Montag, 20.12.2021
Keine Prozesskostenhilfe bei fehlender Geschäftstätigkeit

Prozesskostenhilfe kann einer juristischen Person nur bewilligt werden, wenn ohne die beabsichtigte Rechtsverfolgung allgemeine Interessen gefährdet werden. Laut Bundesgerichtshof erfüllt ein Unternehmen diese persönlichen Voraussetzungen nicht, das bereits jahrelang überwiegend nicht mehr gewerblich tätig ist und keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die bloße Aussicht, die Geschäftstätigkeit wieder aufnehmen zu wollen, begründe kein gegenwärtiges Allgemeininteresse.

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Dienstag, 25.8.2020
Wiedereinsetzung gegen versäumte Rechtsmitteleinlegung "auf eigene Faust"

Wenn für ein dem Anwaltszwang unterliegendes Rechtsmittelverfahren nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt wird, muss die Partei auf eigene Kosten und Initiative das Rechtsmittel für den abgelehnten Teil einlegen. Sie darf für einen Wiedereinsetzungsantrag gegen eine versäumte Rechtsmitteleinlegung nicht die Beiordnung eines Anwalts abwarten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09.07.2020 entschieden.

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Mittwoch, 3.6.2020
Über Menschenwürdigkeit von Haftbedingungen darf nicht im PKH-Verfahren entschieden werden

Die Frage, ob eine Haftunterbringung im Einzelfall menschenwürdig ist, darf nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert, sondern muss im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlüssen vom 17.02.2020 bekräftigt und zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben. Denn es fehle immer noch an einer höchstrichterlichen Klärung der Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung. Zwei Männer hatten nach erfolgloser erster Instanz einer Amtshaftungsklage PKH für die beabsichtigte Berufung begehrt, waren aber mangels Erfolgsaussichten gescheitert.

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