Die Oberbürgermeisterwahlen aus dem Jahr 2022 in Dresden und in Zittau müssen nicht wiederholt werden. Das geht aus vier Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor. Die gewählten Oberbürgermeister bleiben damit im Amt. Unter anderem wurde um die verspätete Versendung von Briefwahlunterlagen gestritten, die nach Auffassung der Kläger zur Ungültigkeit der Wahl hätte führen müssen.
Mehr lesenDer Münchener Oberbürgermeister hat bei seinen Äußerungen zur Verteidigung des NS-Dokumentationszentrums gegenüber dem Vorwurf einer Privatperson, die Ausstellung sei einseitig, die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht überschritten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 08.09.2020 entschieden, die Beschwerde aber auch bereits für unzulässig erachtet.
Mehr lesenDas Verwaltungsgericht Gera hat dem Eilantrag von Björn Höcke gegen den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg, André Neumann, stattgegeben und diesen dazu verpflichtet einen Tweet zu löschen, in dem er den AfD-Politiker als Nationalsozialisten bezeichnet und in Bezug auf eine für den 16.07.2020 geplante Versammlung der AfD als in der Stadt nicht willkommen bezeichnet hatte. Das Neutralitätsgebot verbiete einem Oberbürgermeister die Aussagen, so das Gericht.
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