Gericht gibt Eilantrag von Höcke gegen Tweet des Oberbürgermeisters der Stadt Altenburg statt

Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Eilantrag von Björn Höcke gegen den Oberbürgermeister der Stadt Altenburg, André Neumann, stattgegeben und diesen dazu verpflichtet einen Tweet zu löschen, in dem er den AfD-Politiker als Nationalsozialisten bezeichnet und in Bezug auf eine für den 16.07.2020 geplante Versammlung der AfD als in der Stadt nicht willkommen bezeichnet hatte. Das Neutralitätsgebot verbiete einem Oberbürgermeister die Aussagen, so das Gericht.

Höcke auf Twitter als unerwünschter Nationalsozialist bezeichnet

Der Antragsteller, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, wandte sich mit seinem Eilantrag gegen eine Äußerung des CDU-Oberbürgermeisters der Stadt Altenburg, André Neumann, auf dessen Twitter-Account im Zusammenhang mit einer für den 16. 07.2020 in Altenburg geplanten Versammlung der AfD. Dort äußerte er sich in seiner Funktion als Oberbürgermeister zu der erwarteten Teilnahme des Antragstellers folgendermaßen: "Die Neutralität eines Oberbürgermeisters hört bei dem Besuch von zwei Nationalsozialisten auf. Herr Höcke, Herr Kalbitz, sie sind in Altenburg nicht willkommen! Sehr viele Menschen werden Ihnen diese Botschaft friedlich rüberbringen“. Die Äußerung war in dem sozialen Medium Twitter auf große Resonanz gestoßen.

VG gibt Eilantrag des AfD-Politikers statt

Das Verwaltungsgericht hat dem Eilantrag stattgegeben. Der Antragsteller habe einen Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch gegenüber dem Oberbürgermeister, da er in seiner amtlichen Funktion parteiergreifend in den politischen Meinungskampf eingegriffen und sich gegenüber dem Antragsteller eindeutig positioniert habe. Der Aussage des Oberbürgermeisters in amtlicher Funktion komme ein besonderes Gewicht zu und sie sei geeignet, die politische Willensbildung zu beeinflussen.

Oberbürgermeister hat gegen Neutralitätsgebot für Amtsinhaber verstoßen

Der Oberbürgermeister habe gegen das Neutralitätsgebot für Amtsinhaber verstoßen. Die Rücksicht auf einen freien und offenen Prozess der Meinungsbildung sowie auf die Chancengleichheit der Parteien und Wahlbewerber verbiete es Amtsträgern, in amtlicher Funktion politische Parteien oder Wahlbewerber zu unterstützen oder zu bekämpfen. Das Neutralitätsgebot sei nicht nur während des Wahlkampfs, sondern auch außerhalb von Wahlkampfzeiten zu beachten, da der Prozess der politischen Willensbildung fortlaufend stattfinde. Das Gericht hat dem Oberbürgermeister zudem ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro angedroht, sofern die Äußerung nicht gelöscht und weiter aufrechterhalten werde.

CDU-Politiker hält an Kritik fest

Inzwischen ist der Tweet des Oberbürgermeisters gelöscht worden. Der CDU-Politiker hat jedoch mit einem Screenshot auf Twitter erneut auf seine Kritik verwiesen: “Als Oberbürgermeister darf ich laut Gerichtsbeschluss über Höcke und Kalbitz nichts zu meinem Willkommensempfinden schreiben. Okay! Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben, der auch auf alle Rechte aufpasst.“ Dazu hat Neumann den Screenshot eines Berichts über sein ursprüngliches Posting geteilt - die Kritik am geplanten Besuch der AfD-Politiker Björn Höcke und Andreas Kalbitz war so weiter sichtbar.

VG Gera, Entscheidung vom 16.07.2020 - 2 E 954/20

Redaktion beck-aktuell, 16. Juli 2020 (ergänzt durch Material der dpa).