Das Verbot der Salafistenvereinigung Ansaar International e. V. war rechtmäßig. Das hat das BVerwG am Montag entschieden. Nach fünf Verhandlungstagen kam es zum Ergebnis, die humanitären Hilfeleistungen in terroristisch kontrollierte Krisengebiete erfüllten sämtliche Verbotsgründe.
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