Donnerstag, 25.1.2024
Stuttgarter Polizeiaffäre: Verteidigerin muss ehrverletzende Äußerungen unterlassen

Die Strafverteidigerin eines wegen sexueller Nötigung angeklagten Polizisten aus Baden-Württemberg darf bestimmte Äußerungen über die damalige Nebenklägerin nicht mehr tätigen. Bei der Presseerklärung der Juristin handelt es sich laut OLG Stuttgart um eine ehrverletzende Litigation-PR.

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