Donnerstag, 29.9.2022
Flugverspätung: Behörde kann Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichten

Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale Behörde kann ein Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen verpflichten, wenn sie dazu von dem betreffenden Mitgliedstaat ermächtigt wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Ermächtigung sei zulässig. Allerdings müsse die behördliche Entscheidung gerichtlich anfechtbar sein.

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Donnerstag, 1.9.2022
Flugverspätung: Keine Ausgleichsansprüche bei nach Insolvenz durchgeführtem Flug

Wenn eine Fluggesellschaft nach Insolvenz kulanterweise Passagiere befördert, die ihre Tickets vor Insolvenz bezahlt haben, so sind diese Beförderungen als "kostenlos" im Sinn der EU-Fluggastrechte-VO zu werten. Im Fall einer Flugverspätung bestehen dann keine Ausgleichsansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Freitag, 1.10.2021
Vorgerichtliche Anwaltskosten bei Flugverspätung

Ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, einen Fluggast wegen einer Flugverspätung zu entschädigen, muss sie bei Verletzung der Informationspflichten zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts im vorgerichtlichen Verfahren tragen. Der Bundesgerichtshof betonte, dass eine Anrechnung der Anwaltskosten auf die Entschädigung nicht erfolgt, weil das einem Freifahrtschein für die Luftverkehrsunternehmen gleichkäme, ihren Pflichten nicht ordentlich nachzukommen.

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Freitag, 12.6.2020
Ausrastender Passagier auf Vorflug kann Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung ausschließen

Ansprüche von Flugreisenden auf eine Ausgleichzahlung wegen einer erheblichen Verspätung können ausgeschlossen sein, wenn ein ausrastender Fluggast auf einem Vorflug mit derselben Maschine für die Verspätung ursächlich ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11.06.2020 entschieden. Ein solches Verhalten könne einen "außergewöhnlichen Umstand" begründen, da es nicht Teil des normalen Flugbetriebs und von der Airline nicht beherrschbar sei.

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