Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale Behörde kann ein Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen verpflichten, wenn sie dazu von dem betreffenden Mitgliedstaat ermächtigt wurde. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eine solche Ermächtigung sei zulässig. Allerdings müsse die behördliche Entscheidung gerichtlich anfechtbar sein.
Mehr lesenDer Europäische Gerichtshof hat die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 gewährte Ausgleichszahlungen ausgelegt. Danach könne der Schutz der Umwelt eine Beschränkung der Ausübung des Eigentumsrechts rechtfertigen, die nicht zwangsläufig einen Entschädigungsanspruch entstehen lasse. In einem der beiden Fälle aus Lettland ging es um Ausgleichszahlungen für Torfgebiete in einem Natura-2000-Gebiet, die nach lettischem Recht ausgeschlossen sind.
Mehr lesenDie bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen (hier: Berlin Schönefeld statt Berlin Tegel) begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Fluggesellschaft müsse dem Fluggast aber die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort von sich aus anbieten.
Mehr lesenWird ein Flug wegen eines Streiks von Airline-Mitarbeitern (hier: Piloten) annulliert oder ist deutlich verspätet, kann der Fluggast ein Recht auf Entschädigung haben. Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Ein solcher Streik stelle keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der die Fluggesellschaft von ihrer Ausgleichspflicht befreie. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Streik unter Beachtung der Anforderungen des nationalen Rechts organisiert wurde.
Mehr lesenAnsprüche von Flugreisenden auf eine Ausgleichzahlung wegen einer erheblichen Verspätung können ausgeschlossen sein, wenn ein ausrastender Fluggast auf einem Vorflug mit derselben Maschine für die Verspätung ursächlich ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 11.06.2020 entschieden. Ein solches Verhalten könne einen "außergewöhnlichen Umstand" begründen, da es nicht Teil des normalen Flugbetriebs und von der Airline nicht beherrschbar sei.
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