Die zuständige Planfeststellungsbehörde durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Die Beeinträchtigung der Riffe werde hinreichend dadurch ausgeglichen, dass an anderer Stelle in der Ostsee neue Riffe geschaffen würden, betonte das Bundesverwaltungsgericht.
Mehr lesenDas Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat den Weg zum Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung freigemacht. In zweiter Instanz eines Eilverfahrens wurde am 24.09.2021 entschieden, dass die vorläufig verfügte Einweisung in den Besitz von Grundstücken im Bereich des Fährhafens Puttgarden, die für die Bauarbeiten benötigt werden, rechtmäßig ist und deshalb von den Vorhabenträgern schon vollzogen werden darf.
Mehr lesenDer Bau der kombinierten Straßen- und Eisenbahntunnelverbindung zwischen Fehmarn und Lolland ist nicht zu beanstanden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 03.11.2020 die gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Vorhabenabschnitt anhängigen Klagen zur Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen.
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