Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Klage der Eigentümerin sowie der Betreiberin eines von der Neuerrichtung der Stauanlage betroffenen Wasserkraftwerks abgewiesen. Eine überschaubare Reduzierung der Wassermenge aufgrund der erforderlichen Neubaumaßnahme sei entschädigungslos hinzunehmen.
Mehr lesenDer Neubau des ersten Abschnitts der Bundesautobahn A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg kann vorerst nicht beginnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschluss auf die Klage eines Umweltverbandes für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Derzeit könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung des nahegelegenen Schutzgebiets "Garnholt" führt, so die Begründung.
Mehr lesenDer Bau der kombinierten Straßen- und Eisenbahntunnelverbindung zwischen Fehmarn und Lolland ist nicht zu beanstanden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 03.11.2020 die gegen den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Vorhabenabschnitt anhängigen Klagen zur Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen.
Mehr lesenDer Planfeststellungsabschnitt 1.3a des umstrittenen Bahnprojekts "Stuttgart 21" (Filderbereich mit Flughafenanbindung) darf weitergebaut werden. Die Klagen zweier Umweltverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14.07.2016, der im Revisionsverfahren nochmal geändert worden war, waren vor dem Bundesverwaltungsgericht am 18.06.2020 erfolglos.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Einstufung eines Grundstücks als "Sperrgrundstück“, mit dem nur das Voranbringen eines Vorhabens verhindert werden soll, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Eingabe sei schon deshalb unzulässig, weil sie den gesetzlichen Begründungsanforderungen nicht genüge, entschieden die Verfassungsrichter per Beschluss vom 30.04.2020.
Mehr lesenZwei Umweltverbände sind mit ihren Klagen gegen die Elbvertiefung gescheitert. Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe seien nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden, konstatiert das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 04.06.2020. Die vormals festgestellten Mängel der habitatrechtlichen Prüfung seien behoben.
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