Erneute Klagen gegen Elbvertiefung erfolglos
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© Georg Wendt / dpa

Zwei Umweltverbände sind mit ihren Klagen gegen die Elbvertiefung gescheitert. Die Planfeststellungsbeschlüsse zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe seien nach ihrer erneuten Änderung von Rechts wegen nicht mehr zu beanstanden, konstatiert das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 04.06.2020. Die vormals festgestellten Mängel der habitatrechtlichen Prüfung seien behoben.

Planergänzung beseitigte Rechtsfehler

In einem vorherigen Klageverfahren gegen die Elbvertiefung hatte das BVerwG Anfang 2017 festgestellt, dass die Planfeststellungsbeschlüsse in ihrer damaligen Fassung wegen Mängeln der habitatrechtlichen Prüfung rechtswidrig und nicht vollziehbar waren. Im Übrigen hatte es die Planungen nicht beanstandet. Die gerichtliche Überprüfung im jetzigen Klageverfahren hat laut BVerwG ergeben, dass die bezeichneten Rechtsfehler mit den nach einem ergänzenden Verfahren erlassenen Planergänzungsbeschlüssen beseitigt worden sind.

Keine Gefahr für Schierlings-Wasserfenchel mehr

Das Ausmaß einer vorhabenbedingten Beeinträchtigung des besonders geschützten Schierlings-Wasserfenchels hätten die Beklagten zutreffend bestimmt. Die neu planfestgestellte Maßnahme "Tideanschluss Billwerder Insel", mit der neue Wuchsorte für den allein an der Tideelbe heimischen Schierlings-Wasserfenchel geschaffen werden sollen, sei geeignet, diese Beeinträchtigungen auszugleichen. Bei den auf niedersächsischem Gebiet vorgesehenen weiteren Kohärenzsicherungsmaßnahmen hätten die Beklagten jetzt nachvollziehbar dargelegt, dass es sich dabei nicht um sogenannte Standardmaßnahmen des Gebietsmanagements handelt. Auch im Übrigen seien die Planergänzungsbeschlüsse nicht zu beanstanden. Insbesondere verstoße das geänderte Vorhaben nicht gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot, so das BVerwG.

BVerwG, Urteil vom 04.06.2020 - 7 A 1.18

Redaktion beck-aktuell, 4. Juni 2020.