Verfahren um weitere Riffvorkommen
Die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau erhobenen Klagen hatte das Gericht bereits mit Urteilen vom 03.11.2020 abgewiesen. Es hatte dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichtsverfahrens entdeckt worden sind, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden muss. Mit Planänderungsbeschluss vom 01.09.2021 hat das schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrsministerium für diese Riffe eine Befreiung von dem naturschutzrechtlichen Beschädigungs- und Zerstörungsverbot erteilt, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begannen Ende August 2021 beziehungsweise – im Bereich der Riffflächen – Anfang September 2021.
Umweltvereinigung bleibt erfolglos
Der Antrag der Umweltvereinigung vom 17.01.2022, die aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage gegen den Planänderungsbeschluss wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen, hatte vor dem BVerwG keinen Erfolg.