Fehmarnbeltquerung darf weitergebaut werden

Der Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) bleibt erfolglos. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Verfahrens um den zwischen Deutschland und Dänemark geplanten Tunnel hat das Gericht den Beteiligten zunächst nur den Tenor der Entscheidung zugestellt. Die Gründe würden zeitnah folgen, heißt es in der Mitteilung des BVerwG.

Verfahren um weitere Riffvorkommen

Die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau erhobenen Klagen hatte das Gericht bereits mit Urteilen vom 03.11.2020 abgewiesen. Es hatte dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichtsverfahrens entdeckt worden sind, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden muss. Mit Planänderungsbeschluss vom 01.09.2021 hat das schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrsministerium für diese Riffe eine Befreiung von dem naturschutzrechtlichen Beschädigungs- und Zerstörungsverbot erteilt, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begannen Ende August 2021 beziehungsweise – im Bereich der Riffflächen – Anfang September 2021.

Umweltvereinigung bleibt erfolglos

Der Antrag der Umweltvereinigung vom 17.01.2022, die aufschiebende Wirkung ihrer im Oktober 2021 erhobenen Klage gegen den Planänderungsbeschluss wiederherzustellen und die Bauarbeiten zu stoppen, hatte vor dem BVerwG keinen Erfolg.

BVerwG, Beschluss vom 27.01.2022 - 9 VR 1.22

Redaktion beck-aktuell, 28. Januar 2022.