Wer sein Grundstück vor dem Zugriff von Gläubigern schützen will und es deshalb zum Schein mit einer Grundschuld belastet, muss damit rechnen, dass die Grundschuld eingezogen wird. So der BGH im Fall eines wahren Finanzjongleurs, dem man aber doch auf die Spur kam.
Mehr lesenEiner Angeklagten, die vorübergehend an der Hauptverhandlung nicht teilnimmt, ist das letzte Wort zu erteilen, wenn sie wieder anwesend ist, so der BUndesgerichtshof. Einer Angeklagten, die an dem Hauptverhandlungstag, an dem ihr Mitangeklagter sich nach den Schlussplädoyers geäußert hatte, abwesend war, war dies verwehrt worden. In der Entscheidung spielen auch Fallstricke bei der Einziehung und bei der Zurechnung eine Rolle.
Mehr lesenDie Einziehung von Tatobjekten und -mitteln ist zu begründen, so dass die Entscheidung überprüfbar ist. Der Bundesgerichtshof hob ein Strafurteil hinsichtlich der Einziehungsentscheidungen auf, weil diese den Anforderungen der §§ 73 ff. StGB nicht genügten. Die einzelnen Gegenstände müssten so bezeichnet werden, dass alle Beteiligten zweifelsfrei erkennen könnten, um welche es sich handele.
Mehr lesenWird ein Strafgesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung des Strafgerichts geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar, dass die Einziehungsregeln der anzuwendenden Strafvorschrift automatisch folgen – ein Strafrichter kann also nicht für die Einziehung eine andere Fassung des Gesetzes wählen als für die Strafe.
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