Donnerstag, 20.7.2023
Auch III. Zivilsenat bejaht Differenzschaden in "Dieselfällen"

Der Bundesgerichthof hat erneut zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 entschieden. Demnach sei die Ausstattung und das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Thermofenster keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens sei jedoch wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben. Damit schloss der III. Senat an die Entscheidungen vom VIa. Senat vom 26.06.2023 an.

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Donnerstag, 10.2.2022
Kein Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

Wenn ein Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB gegen VW in den sogenannten Dieselfällen verjährt ist, kommt dann, wenn der vom Abgasskandal betroffene Pkw gebraucht gekauft wurde, auch kein Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB in Betracht. Dieser sieht bei unerlaubter Handlung zwar auch im Fall der Verjährung einen Anspruch gegen den Ersatzpflichtigen vor, ist aber auf Herausgabe des auf Kosten des Verletzten Erlangten gerichtet. Hieran fehle es bei Gebrauchtwagenkauf, weil VW nicht am Verkäufergewinn partizipiere.

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Donnerstag, 27.1.2022
Dieselfälle: Anmeldung zu Klageregister kann Verjährung rückwirkend hemmen

Der Bundesgerichtshof hat in einem "Dieselfall" erneut über Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit Fragen der Verjährung entschieden. Er stellt klar, dass die Hemmungswirkung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB im Fall eines wirksam zum Klageregister angemeldeten Anspruchs grundsätzlich bereits mit Erhebung der Musterfeststellungsklage und nicht erst mit wirksamer Anmeldung des Anspruchs zur Eintragung in deren Register eintritt.

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Montag, 24.1.2022
Anspruch auf "kleinen" Schadenersatz in Dieselfällen bekräftigt

In den sogenannten Dieselfällen kann der Käufer ein vom Dieselskandal betroffenes Kfz auch behalten und als "kleinen" Schadenersatz die Differenz zwischen einem höheren Kaufpreis und einem gegebenenfalls niedrigeren Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags beanspruchen. Dies bekräftigt der vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Anschluss an eine Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 06.07.2021 (ZIP 2021, 1763).

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