Donnerstag, 20.7.2023
Auch III. Zivilsenat bejaht Differenzschaden in "Dieselfällen"

Der Bundesgerichthof hat erneut zum Differenzschaden in "Dieselverfahren" nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 entschieden. Demnach sei die Ausstattung und das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit Thermofenster keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens sei jedoch wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben. Damit schloss der III. Senat an die Entscheidungen vom VIa. Senat vom 26.06.2023 an.

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