Freitag, 26.8.2022
Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown in NRW rechtmäßig

Die Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen waren rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und die Normenkontrollanträge von vier Unternehmen abgelehnt. Angesichts des frühen Stadiums der Pandemie seien die Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage ausreichend und die Maßnahmen im Einzelnen verhältnismäßig gewesen, so das Gericht.

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Montag, 4.7.2022
Betriebsschließungen des ersten Lockdowns waren rechtmäßig

Drei baden-württembergische Unternehmen sind mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die coronabedingten Betriebsschließungen des ersten Lockdowns vom Frühjahr 2020 gescheitert. Die damaligen Corona-Verordnungen der Landesregierung seien zwar zwischenzeitlich formell rechtswidrig gewesen, der Mangel sei aber jeweils nachträglich geheilt worden, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Materiell-rechtlich seien die Verordnungen rechtmäßig gewesen. Sie hätten insbesondere auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht und die Inhaber der geschlossenen Betriebe nicht in ihren Grundrechten verletzt.

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Freitag, 4.3.2022
Lockdown-Betroffene haben wenig Aussicht auf staatliche Entschädigung
Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Er bezweifelt, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am Donnerstag in der Verhandlung eines Musterfalls aus Brandenburg deutlich. Die Entscheidung soll am 17.03.2022 verkündet werden. Mehr lesen
Donnerstag, 21.1.2021
Betriebsschließungsversicherung: Allianz und Münchner Restaurant einigen sich

Die Allianz hat in den andauernden Rechtsstreitigkeiten um coronabedingte Betriebsschließungen in der Gastronomie erneut einen Vergleich abgeschlossen. Deutschland größter Versicherungskonzern hat sich eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung mit dem Wirt des Münchner Restaurants "Guido al Duomo" geeinigt. Über die Einzelheiten ist Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz am 21.01.2021 mitteilte.

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