Streit um Ausfälle wegen coronabedingter Betriebsschließung
Der Wirt hatte im Prozess 160.000 Euro von der Allianz für die behördliche Schließung seines Restaurants während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr gefordert. Die Allianz lehnt Zahlungen ab, da das Unternehmen keinen Versicherungsfall in der abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung sieht. Die strittigen Versicherungsverträge gelten für Betriebsschließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
LG hält Versicherungsbedingungen für intransparent
Das Münchner Landgericht hatte die Versicherungsbedingungen der Allianz schon mehrfach als intransparent kritisiert und den klagenden Wirten daher gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt. Zuvor hatte die Allianz sich in einem ähnlichen Fall außergerichtlich mit dem Wirt des bekannten Münchner Wirtshauses am Nockherberg geeinigt, aus dem vor der Pandemie das alljährliche Politiker-Derblecken vom Bayerischen Rundfunk übertragen wurde. Vor anderen Gerichten als dem LG München hat laut Unternehmen hingegen die Allianz gewonnen.
Allianz: Einstandspflicht in 12 Fällen gerichtlich abgelehnt
"Alle zwölf bisherigen, die Allianz betreffenden Urteile, bestätigen unsere Rechtsauffassung, dass Betriebsschließungen durch/mit COVID-19 in unseren Verträgen nicht versichert sind", erklärte ein Sprecher des Konzerns. Bundesweit haben Wirte mehrere hundert Klagen gegen mehrere Versicherer eingereicht. Zuerst hatte die “Wirtschaftswoche“ berichtet.