Montag, 4.7.2022
Betriebsschließungen des ersten Lockdowns waren rechtmäßig

Drei baden-württembergische Unternehmen sind mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die coronabedingten Betriebsschließungen des ersten Lockdowns vom Frühjahr 2020 gescheitert. Die damaligen Corona-Verordnungen der Landesregierung seien zwar zwischenzeitlich formell rechtswidrig gewesen, der Mangel sei aber jeweils nachträglich geheilt worden, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Materiell-rechtlich seien die Verordnungen rechtmäßig gewesen. Sie hätten insbesondere auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht und die Inhaber der geschlossenen Betriebe nicht in ihren Grundrechten verletzt.

Mehr lesen