Die Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen waren rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und die Normenkontrollanträge von vier Unternehmen abgelehnt. Angesichts des frühen Stadiums der Pandemie seien die Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage ausreichend und die Maßnahmen im Einzelnen verhältnismäßig gewesen, so das Gericht.
Mehr lesenDrei baden-württembergische Unternehmen sind mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die coronabedingten Betriebsschließungen des ersten Lockdowns vom Frühjahr 2020 gescheitert. Die damaligen Corona-Verordnungen der Landesregierung seien zwar zwischenzeitlich formell rechtswidrig gewesen, der Mangel sei aber jeweils nachträglich geheilt worden, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Materiell-rechtlich seien die Verordnungen rechtmäßig gewesen. Sie hätten insbesondere auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht und die Inhaber der geschlossenen Betriebe nicht in ihren Grundrechten verletzt.
Mehr lesenDie Allianz hat in den andauernden Rechtsstreitigkeiten um coronabedingte Betriebsschließungen in der Gastronomie erneut einen Vergleich abgeschlossen. Deutschland größter Versicherungskonzern hat sich eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung mit dem Wirt des Münchner Restaurants "Guido al Duomo" geeinigt. Über die Einzelheiten ist Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz am 21.01.2021 mitteilte.
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