Wer über das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA) Schriftsätze versendet, muss sicherstellen, dass Fristen nicht versehentlich gestrichen werden. Der BGH hat in einer am Dienstag erschienen Entscheidung nochmals die Anforderungen an die Kanzleiorganisation dargestellt.
Mehr lesenOb man offenlegen sollte, dass man seine beA-Karte und PIN weitergegeben hat, ist fraglich. Jedenfalls kann man laut BGH keine Wiedereinsetzung mit der Vergesslichkeit der Angestellten begründen: Ein Anwalt hatte sich darauf berufen, dass er seiner ReFa die Zugangsdaten doch extra gegeben hätte.
Mehr lesenRechtsanwälte müssen auch sofortige Beschwerden in Familiensachen, wenn sie diese schriftlich einreichen, seit dem 01.01.2022 elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach übermitteln. Dass eine Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts Ende 2021 darauf nicht hinwies, verhalf einer Anwältin nicht zur Wiedereinsetzung: Anwälte haben seit 2022 zu wissen, dass sie das beA nutzen müssen.
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