Dienstag, 26.9.2023
beA: Wiedereinsetzung erfordert stringente Kanzleiorganisation

Wer über das "be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach" (beA) Schrift­sät­ze ver­sen­det, muss sicherstellen, dass Fristen nicht versehentlich gestrichen werden. Der BGH hat in einer am Dienstag erschienen Entscheidung nochmals die Anforderungen an die Kanzleiorganisation dargestellt.

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Mittwoch, 20.9.2023
Wiedereinsetzung: Keine Weitergabe von PIN und Karte an Rechtsanwaltsfachangestellte

Ob man offenlegen sollte, dass man seine beA-Karte und PIN weitergegeben hat, ist fraglich. Jedenfalls kann man laut BGH keine Wiedereinsetzung mit der Vergesslichkeit der Angestellten begründen: Ein Anwalt hatte sich darauf berufen, dass er seiner ReFa die Zugangsdaten doch extra gegeben hätte.

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Freitag, 14.7.2023
Trotz falscher Rechtsbehelfsbelehrung: Anwälte müssen das beA nutzen - auch im Familienrecht

Rechtsanwälte müssen auch sofortige Be­schwer­den in Fa­mi­li­en­sa­chen, wenn sie diese schriftlich einreichen, seit dem 01.01.2022 elek­tro­nisch über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach über­mit­teln. Dass eine Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts Ende 2021 darauf nicht hinwies, verhalf einer Anwältin nicht zur Wiedereinsetzung: Anwälte haben seit 2022 zu wissen, dass sie das beA nutzen müssen.

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