Freitag, 14.7.2023
Trotz falscher Rechtsbehelfsbelehrung: Anwälte müssen das beA nutzen - auch im Familienrecht

Rechtsanwälte müssen auch sofortige Be­schwer­den in Fa­mi­li­en­sa­chen, wenn sie diese schriftlich einreichen, seit dem 01.01.2022 elek­tro­nisch über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach über­mit­teln. Dass eine Rechtsbehelfsbelehrung des Gerichts Ende 2021 darauf nicht hinwies, verhalf einer Anwältin nicht zur Wiedereinsetzung: Anwälte haben seit 2022 zu wissen, dass sie das beA nutzen müssen.

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Freitag, 8.1.2021
Offenkundig falsche Rechtsbehelfsbelehrung führt nicht zu Wiedereinsetzung

Erteilt ein Familiensenat eine offenkundig falsche Rechtsbehelfsbelehrung, ist die Versäumung der Rechtsmittelfrist trotzdem der Partei anzulasten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Belehrung für einen im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt als offenkundig falsch zu erkennen sein müsste.

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