Vermittlungsausschuss berät zu vier Gesetzen

Gleich vier Ampel-Gesetze haben die Länder zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss geschickt. Der Streit um Digitalreformen in der Justiz schlug hohe Wellen. Aber auch das Krankenhaustransparenz- und das Wachstumschancengesetz stehen am 21. Februar auf der Tagesordnung.

Im November hat der Bundestag den Regierungsentwurf zum Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz angenommen, der Landgerichte und Oberlandesgerichte verpflichtet, erstinstanzliche Hauptverhandlungen künftig grundsätzlich per Ton aufzuzeichnen. Der Bundesrat äußerte erhebliche grundlegende und tiefgreifende fachliche Bedenken. Er sah die Wahrheitsfindung gefährdet und den Opferschutz beeinträchtigt, befürchtet aber auch Verfahrensverzögerungen. Der Personal-, Technik-, Organisations- und Finanzaufwand stehe nicht im Verhältnis zum Mehrwert. Die Länder verweisen auch auf teils heftige und einhellig ablehnende Kritik aus der justiziellen Praxis.

Auch das vom Bundestag beschlossenes Gesetz zur Neufassung von § 128a ZPO - also einem verstärkten Einsatz von Videokonferenztechnik in Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten - soll im Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Das Gesetz sieht vor, dass Videokonferenztechnik sowohl bei der mündlichen Verhandlung als auch in weiteren gerichtlichen Terminen - zum Beispiel der Urteilsverkündung - genutzt werden kann. Verhandlungen sollen virtuell durchgeführt werden können.

Zwar unterstützen die Länder nach eigener Aussage das Ziel des Entwurfs. Sie äußern jedoch grundlegende Bedenken gegen einzelne Vorgaben des Gesetzes, die den Kern des richterlichen Selbstverständnisses berührten und die Verfahrensleitung der Vorsitzenden unangemessen einschränkten. Die Justizministerinnen und -minister der Länder hatten sich bereits mit großer Mehrheit gegen die beiden Gesetzesvorhaben gestemmt. Die BRAK reagierte mit einem Brandbrief auf die Blockadehaltung der Länder.

Online-Krankenhaus-Atlas und Booster für die deut­sche Wirt­schaft auf dem Prüfstand

Das Krankenhaustransparenzgesetz wurde vom Bundestag im Oktober 2023 beschlossen und zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, das die Bevölkerung über verfügbare Leistungen und die Qualität von Krankenhäusern informiert. Das soll Patientinnen und Patienten helfen, eine selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidung für die jeweilige Behandlung zu treffen.

Der Bundesrat begrüßt zwar grundsätzlich das Vorhaben, die Transparenz der stationären Versorgungsqualität weiter zu verbessern, bezweifelt jedoch, ob das durch das Gesetz vorgesehene Verzeichnis für Laien verständlich wird, die Krankenhäuser über ausreichende Finanzmittel verfügen und der effektive Rechtsschutz gewährleistet ist.

Das Wachstumschancengesetz hat der Bundestag im November 2023 verabschiedet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.

Die Länder kritisieren, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem 1. Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen seien außerdem zu hoch.

Redaktion beck-aktuell, mm, 26. Januar 2024.