Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) argumentiert, BMW verfolge ein klimaschädliches Geschäftsmodell, das die Persönlichkeitsrechte verletze. Sie beruft sich auch auf das Bundesverfassungsgericht: Dieses hatte 2021 in einer Grundsatzentscheidung die "Schutzpflicht" des Staates für seine Bürgerinnen und Bürger betont - einschließlich der Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen.
Das Oberlandesgericht München hingegen verwies darauf, dass BMW die Autos im Rahmen der geltenden Gesetze verkauft und nach Überzeugung des Senats dabei auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. "Wir sehen das Anliegen, aber es passt nicht in die Struktur, in der wir uns befinden", sagte der Vorsitzende. Wenn die Umwelthilfe argumentiere, dass CO2-Emissionen zu langsam reduziert würden, "heißt das nicht, dass deswegen alle Verfahren und die Verfasstheit dieses Staates über den Haufen geworden werden".
DUH will bis vor BGH ziehen
Der 32. Senat will seine Entscheidung am 12.10.2023 verkünden. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch setzt schon jetzt auf die nächste Instanz: "Wir werden in jedem Fall vor den Bundesgerichtshof ziehen", sagte er nach dem Ende der Verhandlung.
Die Umwelthilfe und Greenpeace hatten insgesamt vier Klimaklagen gegen große Unternehmen eingereicht - gegen BMW, Daimler, Volkswagen sowie das Öl- und Gasunternehmen Wintershall DEA. Resch warf BMW vor, mehr CO2-Emissionen auszustoßen als manche EU-Staaten.
Die DUH hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht München verloren. Es hatte entschieden, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine rechtswidrige Verletzung der Persönlichkeitsrechte drohe, aber die Klage gegen BMW ausdrücklich als zulässig bewertet.
Das Unternehmen war "zufrieden" mit dem Verlauf der Verhandlung. BMW nehme den Klimaschutz sehr ernst, betonte ein Sprecher. "Die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen, durch die demokratisch legitimierten Parlamente, unter Berücksichtigung aller betroffenen gesellschaftlichen Interessen", hieß es in der Stellungnahme. "Also im Plenarsaal und nicht im Gerichtssaal."