Klimaklage von Umweltschützern gegen Mercedes-Benz abgewiesen

Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden, teilte das Landgericht am Dienstag in Stuttgart zur Begründung mit. 

Ziel der Klage

Mit ihrer Klage hatten die Umweltschützer einen klimagerechten Umbau des Autobauers gefordert. Dabei geht es ihnen insbesondere darum, dass der Kohlendioxid-Ausstoß im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und dem deutschen Klimaschutzgesetz verringert wird. Mercedes soll dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen. "Wir wollen Mercedes-Benz durch unsere Klage verpflichten, ab 2030 weltweit den Verkauf von Pkws mit Benzin- und Dieselmotoren einzustellen", sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Es sei peinlich, "dass ausgerechnet in einem grün regierten Bundesland mit Mercedes-Benz der Fahrzeughersteller mit den höchsten Klimagasemissionen pro Fahrzeug in ganz Europa seinen Sitz hat", sagte Resch, der sich dabei auf Berechnungen der Nonprofit-Organisation "International Council on Clean Transportation" aus dem August 2020 bezog.

Daimler: Vollelektrisch bis 2030 mit Einschränkung

Der Klimaschützer geht davon aus, dass die Klage wegen "der sehr grundsätzlichen Bedeutung" sicher auf eine höchstrichterliche Entscheidung hinauslaufen werde - entweder durch den Bundesgerichtshof oder zu bestimmten Fragestellungen durch den Europäischen Gerichtshof. Eine Sprecherin des Autobauers verwies auf die Anstrengungen des Unternehmens in Sachen E-Mobilität. Mercedes-Benz wolle bis zum Ende dieses Jahrzehnts vollelektrisch werden. Allerdings mit der Einschränkung: "Wo es die Marktbedingungen zulassen." Zudem solle der CO2-Fußabdruck pro Pkw bis 2030 um mehr als die Hälfte gegenüber 2020 verringert werden. Klimaschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. "Deshalb hat der Gesetzgeber im Klimaschutzgesetz aus den Zielen des Übereinkommens von Paris zunächst nationale CO2-Budgets abgeleitet und diese dann auf alle Wirtschaftssektoren, darunter den Verkehr, aufgeteilt", teilte die Sprecherin mit. Er habe jedoch keine Budgets für einzelne Unternehmen oder Personen definiert.

Gericht sieht Gesetzgeber gefordert

Welche Anstrengungen von welchen Akteuren zu schultern sind, um die Klimaziele für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt zu erreichen, sei "eine politische Frage, die nicht durch punktuelle Entscheidungen von Zivilgerichten beantwortet werden kann", so die Sprecherin. Gesetzliche Vorgaben zu erlassen, sei ausschließlich Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Gerichte. Die von den Klägern begehrte Rechtsfolge stehe im Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit, hieß es in der Begründung des Gerichts weiter. Die Rechtsfolge weise "dem Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens und der Lebensbedingungen" zu. Die Gerichte könnten lediglich geltende Gesetze unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben anwenden.

DUH will Berufung einlegen

Die DUH kündigte daraufhin an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu gehen. Resch deutete die Entscheidung des Gerichts im Anschluss an den Termin als "Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber". Dieser müsse sich darum kümmern, dass Grenzen formuliert werden. "Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen." "Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass in dieser grundsätzlichen Frage erst höhere Gerichtsinstanzen Klarheit bringen werden", sagte der Anwalt der Kläger, Remo Klinger. Auch wenn das Urteil nicht in ihrem Sinne ausgefallen sei, freuten sie sich über die Möglichkeit, nun "hoffentlich schnell eine Klärung vor dem Oberlandesgericht" erreichen zu können. Die Klimakrise lasse nicht mehr viel Zeit.

Mercedes mit Urteil zufrieden

Mercedes-Benz begrüßte, dass das Landgericht Stuttgart ihre Rechtsauffassung bestätigt habe. "Es steht für uns außer Frage, dass der Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Menschheitsgeschichte ist", teilte ein Sprecher mit. Mercedes-Benz stehe zu seiner Verantwortung als Automobilhersteller und habe deshalb längst den "Spurwechsel zur Klimaneutralität eingeleitet".

LG Stuttgart, Urteil vom 13.09.2022 - 17 O 789/21

Gitta Kharraz, 13. September 2022 (dpa).