Umweltorganisationen richten Unterlassungsschreiben an Großkonzerne
Einem "Spiegel"-Bericht zufolge adressierten die Anwälte der beiden Organisationen am Donnerstag Unterlassungsschreiben an die vier Firmen. Darin werden die drei genannten Autokonzerne aufgefordert, nach 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr auf den Markt zu bringen. An Wintershall Dea richtet sich die Forderung, nach 2026 keine fossilen Brennstoffe mehr neu zu erschließen. In beiden Fällen wollen die Gruppen erreichen, dass die Konzerne ihr aktuelles Geschäftsmodell aufgeben und sich zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen verpflichten. Wie die dpa weiter erfuhr, wurden den Konzernen Fristen von nur wenigen Wochen gesetzt, um auf die Schreiben der Anwälte zu reagieren und so die geplanten Klagen möglicherweise noch abzuwenden. Wie die beiden Anwälte der Verbände am Freitag in Berlin mitteilten, sind bereits erste juristische Schritte gegen die vier Unternehmen eingeleitet worden.
Konzerne sollen auf Pariser Klimaabkommen verpflichtet werden
Oberstes Ziel sei es, die Konzerne dazu zu verpflichten, ihr Geschäftsmodell so zu ändern, dass sie die Ziele des Pariser Klimaabkommens erfüllen. "Wenn die Welt noch mal zehn Jahre zaudert, dann ist das 1,5-Grad- und wahrscheinlich auch das Zwei-Grad-Ziel nicht mehr zu erreichen", erklärte Anwältin Roda Verheyen mit Blick auf die fortschreitende Erderwärmung, für die die Umweltverbände die genannten Konzerne maßgeblich mitverantwortlich machen. Die deutsche Automobilindustrie habe einen "gigantischen globalen Fußabdruck", sagte die Juristin, die Greenpeace im Verfahren gegen VW vertritt. Anwaltskollege Remo Klingen bereitet für die Deutsche Umwelthilfe die Klage gegen die restlichen drei Konzerne vor. Die DUH und Greenpeace berufen sich bei ihrem Vorgehen auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021.
Kläger machen Schutz der persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend
Die Kläger wollen nach eigenen Angaben zivilrechtliche Ansprüche auf Schutz ihrer persönlichen Freiheits- und Eigentumsrechte geltend machen. Sofern die Konzerne die zugestellten Unterlassungserklärungen nicht unterschreiben sollten, würden die Klagen bei den zuständigen Gerichten eingereicht, erklärten die beiden Anwälte. VW habe dafür Zeit bis Ende Oktober, die anderen Konzerne sollen bereits bis zum 20. September Stellung nehmen.
BVerfG erklärte Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig
Erst im März hatten Klagen von Klima- und Umweltschützern zu einem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts geführt und Umweltverbänden Hoffnung auf ein grundlegendes Umsteuern in der deutschen Klimapolitik gegeben. Die Richter in Karlsruhe hatten das bis dato geltende Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt und erstmals per Urteil festgestellt, dass unzureichender Klimaschutz die Freiheit künftiger Generationen gefährdet. Die Bundesregierung erarbeitete daraufhin im Eilverfahren ein neues Klimagesetz mit verschärften Reduktionszielen für Treibhausgase und mit konkreten Zielmarken für die Jahre nach 2030.