Klimaklage gegen VW gescheitert

Das Landgericht Braunschweig hat eine von Greenpeace unterstützte Klimaklage gegen Volkswagen abgewiesen. VW verhalte sich gesetzeskonform, die Pflichten des Unternehmens gingen nicht weiter als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten. Laut Bundesverfassungsgericht habe der Gesetzgeber aber mit dem Bundesklimaschutzgesetz seinen Schutzpflichten genügt.

Klage gegen VW auf Verbrenner-Verbot ab 2030

Mit der von Greenpeace unterstützten Klage wollten die Klägerin und die beiden Kläger erreichen, dass es VW ab 2030 verboten wird, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in den Verkehr zu bringen. Ferner sollte das Unternehmen verpflichtet werden sicherzustellen, seine CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65% gegenüber dem Jahr 2018 zu reduzieren. Sie argumentierten mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und behaupteten, infolge des von VW mitverursachten Klimawandels in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt zu sein.

LG: CO2-Emissionen sind zu dulden – VW handelt gesetzeskonform

Das LG hat die Klage abgewiesen. Die Klage sei zwar zulässig, aber unbegründet. Ein Anspruch aus § 1004 BGB bestehe nicht. Denn die Kläger seien jedenfalls nach § 1004 Abs. 2 BGB zur Duldung einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer Rechtsgüter durch VW-Emissionen verpflichtet. Denn die Verpflichtung von VW als privatwirtschaftlichem Unternehmen könne nicht weiterreichen als die dem Staat aus den Grundrechten unmittelbar erwachsenen Schutzpflichten. Laut BVerfG habe der Gesetzgeber aber mit der Einführung des Bundesklimaschutzgesetzes seinen sich aus den Grundrechten ergebenen Schutzpflichten gegenüber den Bürgern genügt. VW halte sich auch an die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

LG Braunschweig, Urteil vom 14.02.2023 - 6 O 3931/21

Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2023.