Umwelthilfe verklagt Wintershall Dea

Die Deutsche Umwelthilfe hat nun auch eine "Klimaklage" gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall Dea eingereicht. Dieses soll gezwungen werden, die Gas- und Ölförderung zu verringern. Wie aus der Klageschrift hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll Wintershall ab 2026 keine neuen Öl- oder Gasfelder mehr eröffnen dürfen oder sich daran beteiligen. Die Klage wurde laut Umwelthilfe beim zuständigen Landgericht in Kassel eingereicht.

Umwelthilfe hält verbindliche Reduzierungspfade für nötig

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, kritisierte, Wintershall feuere mit jährlichen Treibhausgas-Emissionen von rund 80 Millionen Tonnen die Klimakrise an. Es seien verbindliche Reduzierungspfade nötig, mit denen die Klimaziele von Paris eingehalten werden könnten. Der Konzern betreibe nicht nur Öl- und Gasprojekte weltweit, sondern sei auch an der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 beteiligt. Vor der Einreichung der Klage hatte die Umwelthilfe nach eigenen Angaben dem Konzern eine Frist gesetzt. Innerhalb derer sollte sich Wintershall zur Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Budgets verpflichten und spätestens ab 2026 keine neue Öl- oder Gasförderung mehr beginnen. Das Unternehmen habe dies abgelehnt.

Wintershall: Mit Erdgas zu mehr Klimaschutz

Wintershall hatte sich bereits gegen juristischen Druck der Umwelthilfe gewehrt. Das Unternehmen unterstütze die CO2-Emissionsziele der EU, teilte die Firma vor zwei Wochen mit. "Mit unserem Erdgas leisten wir einen Beitrag zu mehr Klimaschutz, indem wir die Verstromung von Kohle durch klimaschonenderes Erdgas ersetzen und die Herstellung von Wasserstoff aus Erdgas ermöglichen", hatte Konzernchef Mario Mehren erklärt.

Klimaentscheidung als Grundlage für Klagen

Die Umwelthilfe hatte vor zwei Wochen bereits die Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz verklagt. Sie will ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 erreichen. Als Grundlage für die Klagen zieht die Umwelthilfe die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr heran. Sie besagt im Kern, dass auf dem Weg zum Ziel der Treibhausgasneutralität einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden dürfen.

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2021 (dpa).