Verlage können für sogenannte Snippets, die Google eigenständig ausspielt, haften, sagt das LG Köln. Die Kurzbeschreibung dürfe die flüchtigen Betrachter nicht in die Irre führen. Jörn Claßen kommentiert eine bemerkenswerte Entscheidung.
Mehr lesenEin Unternehmen haftet nicht für rein private Äußerungen eines Mitarbeiters im Internet, die sich auf einen Konkurrenten beziehen. Dabei fehlt es dem OLG Hamburg zufolge bereits an einer wettbewerbswidrigen Handlung des Angestellten, die der Firma hätte zugerechnet werden können.
Mehr lesenEine AStA-Zeitschrift durfte identifizierend über einen "Pick-up-Artisten" berichten. Der Student muss es laut Bundesgerichtshof hinnehmen, wenn seine Praktiken in der Uni-Zeitung veröffentlicht werden. Er habe keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, weil das Interesse an der Auseinandersetzung mit dem Phänomen höher zu bewerten sei als sein Persönlichkeitsrecht.
Mehr lesenEin Pay-TV Anbieter darf im geschäftlichen Verkehr Werbe-E-Mails nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers versenden. Mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil bestätigte das Amtsgericht München einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Der Widerspruch gegen die Zulässigkeit elektronischer Werbung sei an keine bestimmte Form gebunden. Der Kläger musste die Einstellungen im "Kundenverwaltungssystem" der Beklagten nicht selber ändern.
Mehr lesenWird die Unterlassung einer Aussage verlangt, die sich sinngemäß einer Äußerung entnehmen lassen soll, muss sich diese daraus auch tatsächlich ergeben. Andernfalls fehlt es laut Bundesgerichtshof bereits an der Erstbegehung. Eines richterlichen Hinweises vor Klageabweisung, dass sich aus der Erklärung möglicherweise ein Unterlassungsanspruch bezüglich einer anderen Aussage ergeben könne, bedürfe es nicht.
Mehr lesenWenn eine Zeitung eine Gegendarstellung zu einer persönlichkeitsbeeinträchtigenden Behauptung abdruckt, darf sie nicht – auch nicht verdeckt – anfügen, dass diese Darstellung falsch ist. Etwas anderes gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nur dann, wenn sie beweisen kann, dass ihre Behauptung wahr ist. Stein des Anstoßes war die Frage, ob ein Agent im Interview behauptet hatte, dass die von ihm vertretene Künstlerin im Jahr 2012 in einer Suchtklinik war.
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