Ist der eingesetzte Strohgeschäftsführer oder der "Strippenzieher" der Täter, wenn sanierungsbedürftigen Unternehmen das letzte Vermögen abgezapft wird? Die Täterschaft des Hintermanns als faktisches Organ kann man laut BGH nicht allein daran scheitern lassen, dass er nicht nach außen aufgetreten ist.
Mehr lesenOb beim sogenannten Enkeltrick die Abholung der Beute und deren Weitergabe eine Tat in Mittäterschaft ist oder nur einen Gehilfenbeitrag darstellt, muss das Strafgericht auch bei einem Bandenmitglied prüfen. Das OLG Zweibrücken stellt die Kriterien zur Abgrenzung vor.
Mehr lesenWird bei einem Parkverstoß einzig aus der Haltereigenschaft auf den Verursacher geschlossen, verstößt dies gegen das Willkürverbot. Nach Ansicht des BVerfG hätte das Amtsgericht klären müssen, ob der Halter, der im Prozess schwieg, auch der Täter war.
Mehr lesenEin Drogenkurier macht sich in der Regel nur der Beihilfe zum Betäubungsmittelhandel schuldig. Der Bundesgerichtshof betonte einmal mehr, dass eine Verurteilung wegen Täterschaft nur dann möglich ist, wenn er eine über den Transport hinausgehende Tätigkeit entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am Geschäft – etwa eine Umsatzbeteiligung – hat.
Mehr lesenWer illegale Drogen einpackt, in ein Auto lädt und sie anschließend transportiert, ist nicht unbedingt ein Drogenhändler. Der Bundesgerichtshof verlangt eine genaue Prüfung, inwieweit der Täter ein eigenes Interesse am Erfolg des Geschäfts und die Tatherrschaft hat, um zu bestimmen, ob er als Mittäter oder nur als Gehilfe zu bestrafen ist. Ohne weitere Umstände sei aber hier nur die Beihilfe zum Drogenhandel anzunehmen.
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