Ein alter Vermieter-Trick: Eigenbedarf anmelden, um Mieter zu kündigen und die Wohnung anschließend deutlich teurer neu zu vermieten. Was bislang schon illegal war, könnte künftig richtig teuer werden, wenn sich die Ansicht einer Berliner Zivilkammer durchsetzt, erklärt Michael Selk.
Mehr lesenÄußert ein psychisch kranker Mieter für den Fall einer Räumung eine konkrete Suizidabsicht, muss das Mietverhältnis bei Fehlen zumutbarer Alternativen auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden. Dabei ist laut Bundesgerichtshof im Einzelfall zu klären, ob sich die Folgen eines Umzugs durch familiäre oder ärztliche Hilfe mindern lassen. Lehne der Mieter eine Therapie mangels krankheitsbedingter Einsichtsfähigkeit oder eine Ersatzwohnung ab, führe dies aber nicht zwangsweise zur Ablehnung eines Härtefalls.
Mehr lesenVerneint ein Gericht das Vorliegen von Härtegründen, ohne dabei ein erhebliches Beweisangebot einer Partei zu berücksichtigen, liegt darin ein Gehörsverstoß. Erscheint die Gefahr einer Verschlechterung der gesundheitlichen Situation eines (schwer) erkrankten Mieters durch einen Umzug möglich, muss der Sachverhalt laut Bundesgerichtshof sorgfältig aufgeklärt werden – falls erforderlich durch ein zweites Sachverständigengutachten.
Mehr lesenEine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. Dem Bundesgerichtshof zufolge müssen bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen.
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