Dienstag, 31.8.2021
Keine öffentliche Zugänglichmachung durch 70-Zeichen-URL

Ein ursprünglich urheberrechtswidrig im Internet veröffentlichtes Bild ist nicht mehr öffentlich zugänglich, wenn es nur noch durch Eingabe der korrekten Adresse gefunden werden kann. Laut Bundesgerichtshof entspricht es der Lebenserfahrung, dass dann nur noch Nutzer Zugriff haben, die die Fundstelle bereits vorher gespeichert oder sich notiert hatten. Die Schwelle eines Zugangs "recht vieler Personen" werde dann nicht mehr erreicht.

Mehr lesen
Mittwoch, 13.1.2021
Trotz Lockdown Strafprozesse besuchen

Auch während einer coronabedingten "Ausgangssperre" können Zuschauer an Hauptverhandlungen teilnehmen. Die Aufgabe der Öffentlichkeit, die Gerichte zu kontrollieren, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs so elementar, dass sie als wichtiger Grund im Sinne der Corona-Regeln anzuerkennen ist.

Mehr lesen