Beantwortet ein Gericht eine abstrakte Rechtsfrage abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, muss es zwingend wegen Divergenz die Revision zulassen. Laut Bundesverfassungsgericht dokumentierte die Nichtzulassung der Revision in einer Mietsache "ein offensichtlich fehlerhaftes Verständnis von den Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Berufung".
Mehr lesenEin falsches Aktenzeichen und ein unzutreffendes Verkündungsdatum stehen einer zulässigen Berufung nicht zwingend entgegen. Entscheidend ist aus Sicht des Bundesgerichtshofs, dass das angegriffene Urteil eindeutig erkennbar ist. Dies war hier der Fall, weil die Parteien beim Landgericht nur ein Verfahren gegeneinander geführt haben, in dem ein Urteil ergangen war.
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