Beantwortet ein Gericht eine abstrakte Rechtsfrage abweichend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, muss es zwingend wegen Divergenz die Revision zulassen. Laut Bundesverfassungsgericht dokumentierte die Nichtzulassung der Revision in einer Mietsache "ein offensichtlich fehlerhaftes Verständnis von den Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer Berufung".
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