Lebt ein mittelloser behinderter Mensch im Rahmen von Eingliederungshilfe selbstständig in einem eigenen Zimmer einer Außenwohngruppe, ist dies nicht mit einer stationären Unterbringung vergleichbar. Seinem Betreuer steht laut Bundesgerichtshof die volle Vergütung zu, wenn sich die Leistungen auf die entgeltliche Überlassung eines Zimmers beschränken. Eine Bemessung der Kosten nach den Grundsätzen einer gesicherten Rund-um-die-Uhr-Versorgung sei dann nicht berechtigt.
Mehr lesenIn einer von einem Pädagogen-Paar aus Gifhorn geleiteten Wohngruppe für hilfsbedürftige Kinder ist es nach Überzeugung des Landgerichts Hildesheim zu sexuellem Missbrauch und Misshandlungen gekommen. Das LG verurteilte einen 57 Jahre alten Erzieher am 08.10.2020 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Die mitangeklagte 61 Jahre alte Ehefrau erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
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