Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann nicht zusätzlich Aufwendungsersatz für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung verlangen. Diese Dienstleistung sei in der Regel mit der Pauschalvergütung des Betreuers abgegolten, so der BGH.
Mehr lesenDer als Betreuer bestellte Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn es sich dabei um eine anwaltsspezifische Tätigkeit handelt. Davon ist laut Bundesgerichtshof auszugehen, wenn ein anderer Betreuer einen Juristen aufsuchen würde. Bei insolvenzrechtlichen Angelegenheiten könne sich dieser jedoch in aller Regel vom Betreuungsgericht beraten lassen.
Mehr lesenAuch ein noch an einer Hochschule der DDR begonnenes Studium der Wirtschaftsinformatik kann eine höhere Betreuervergütung rechtfertigen. Der Bundesgerichtshof verlangt in einem Urteil vom 09.03.2022 aber, dass die absolvierte Ausbildung konkret auf für die Betreuung relevante Inhalte überprüft wird. Die Fächer "Leitung in der sozialistischen Wirtschaft" oder "Sozialistische Volkswirtschaft" böten insoweit keinen Mehrwert.
Mehr lesenEin entlassener Betreuer erhält schon ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Betreuerwechsel kein Geld mehr. Laut Bundesgerichtshof ist die Rechtskraft des Beschlusses nicht maßgeblich. Daran ändere sich auch dadurch nichts, dass die Entlassung bei einem Erfolg der Beschwerde von Anfang an unwirksam gewesen wäre.
Mehr lesenDer reformierte "Hochschulzertifikatskurs Rechtliche Betreuung" der BeckAkademie in Zusammenarbeit mit der Hochschule Neubrandenburg ist mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar. Der Fernkurs vermittelt laut Bundesgerichtshof genügende betreuungsrechtlich relevante Kenntnisse. Ein derart qualifizierter Betreuer könne eine höhere Vergütung verlangen.
Mehr lesenDer Vergütungsanspruch eines Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Schützling im Zeitpunkt der letzten Gerichtsinstanz mittellos ist. Bei der Berechnung, ob nur die geringere Stundenanzahl für die Vertretung eines armen Betreuten abgerechnet werden darf, ist demgegenüber laut Bundesgerichtshof darauf abzustellen, ob dieser im Vergütungszeitraum einkommensschwach war – entscheidend sei dabei die finanzielle Situation am Ende jeden Abrechnungsmonats. Verbindlichkeiten seien dabei nicht abzugsfähig.
Mehr lesenLebt ein mittelloser behinderter Mensch im Rahmen von Eingliederungshilfe selbstständig in einem eigenen Zimmer einer Außenwohngruppe, ist dies nicht mit einer stationären Unterbringung vergleichbar. Seinem Betreuer steht laut Bundesgerichtshof die volle Vergütung zu, wenn sich die Leistungen auf die entgeltliche Überlassung eines Zimmers beschränken. Eine Bemessung der Kosten nach den Grundsätzen einer gesicherten Rund-um-die-Uhr-Versorgung sei dann nicht berechtigt.
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